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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: [TT.MM.JJJJ] · Diese AGB gelten für die Anmietung der Eventlocation sowie damit zusammenhängende Leistungen (z. B. Technik/Personal/Bar/Catering) im Rahmen individueller Angebote.

Kurzüberblick

Diese Vorlage ist so aufgebaut, dass sie in der Praxis funktioniert (Angebot → Vertrag → Zahlung → Durchführung → Haftung). Bitte ersetze die Platzhalter […] mit euren echten Regelungen (z. B. Zahlungsfristen, Storno-Staffel).

1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Leistungen/Umfang 4. Preise/Zahlung 5. Rücktritt/Storno 6. Nutzung/Verhalten 7. Technik/Sicherheit 8. Haftung 9. Höhere Gewalt 10. Datenschutz 11. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen [Xelor Event Location GmbH, Mittelbuschweg 10, 12055 Berlin] (nachfolgend „Anbieter“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) über die Überlassung der Eventfläche(n) und/oder die Erbringung von Eventleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. E-Mail) annimmt oder eine schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters vorliegt. Maßgeblich sind Angebot und Auftragsbestätigung.

(3) Der Kunde versichert, dass die für die Veranstaltung erforderlichen Informationen (z. B. Datum, Ablauf, Gästezahl, Programmpunkte, besondere Risiken) vollständig und wahrheitsgemäß angegeben wurden.

3. Leistungen, Umfang, Änderungen

(1) Leistungsumfang, Zeiten, Auf- und Abbau, Personal, Technik, Bar/Catering sowie sonstige Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot/Vertrag.

(2) Änderungen (z. B. Ablauf, Technik, Zeiten, Gästezahl) bedürfen der Textform. Mehrleistungen werden nach Aufwand bzw. gemäß vereinbarten Tagessätzen berechnet.

(3) Soweit Drittleistungen einbezogen sind (z. B. Catering-Partner, Künstler, externe Technik), handelt der Anbieter – je nach Vereinbarung – als Vermittler oder als Leistungserbringer. Die Zuordnung ergibt sich aus dem Angebot.

4. Preise, Zahlung, Kaution

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(2) Zahlungsplan (Standard – bitte anpassen):
• Anzahlung: [z. B. 50%] fällig innerhalb von [z. B. 7 Tagen] nach Vertragsschluss.
• Restzahlung: fällig [z. B. 14 Tage] vor Veranstaltungsdatum.
Abweichungen gelten, sofern im Angebot vereinbart.

(3) Optional kann eine Kaution vereinbart werden ([Betrag]). Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Abschlussprüfung innerhalb von [z. B. 7–14 Tagen] erstattet, sofern keine Gegenansprüche bestehen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

5. Rücktritt/Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter.

(2) Stornokosten (Staffel – bitte final festlegen):
• bis [z. B. 90 Tage] vor Termin: [z. B. 30%] des vereinbarten Gesamtpreises
• [89–60 Tage]: [z. b. 50%]
• [59–30 Tage]: [z. b. 80%]
• ab [29 Tage]: [z. b. 100%]
Bereits beauftragte Drittleistungen (z. B. Technik/Personal/Catering) sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie nicht kostenfrei stornierbar sind.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Rücktritt durch den Anbieter

(1) Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn (a) vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung nicht fristgerecht eingehen, (b) wesentliche Vertragsinformationen unrichtig waren, (c) behördliche Auflagen/Untersagungen die Durchführung verhindern, oder (d) erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen.

(2) Im Fall des Rücktritts erstattet der Anbieter bereits geleistete Zahlungen, soweit keine Gegenansprüche (z. B. Stornokosten) oder Drittleistungen entgegenstehen.

7. Nutzung der Location, Hausrecht, Verhalten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Location sowie Inventar pfleglich zu behandeln. Veränderungen (Dekoration, Aufbauten, Klebungen, Bohren, Pyrotechnik, Nebel, Feuer, Konfetti etc.) sind nur nach vorheriger Freigabe zulässig.

(2) Der Anbieter übt das Hausrecht aus. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten, insbesondere aus Sicherheitsgründen.

(3) Der Kunde sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf, Einlassmanagement und – sofern vereinbart/erforderlich – Sicherheitsdienst. Veranstaltungsbezogene Genehmigungen (z. B. GEMA, Sondernutzungen) trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

8. Technik, Lautstärke, Sicherheit, Brandschutz

(1) Technische Aufbauten und Elektroanschlüsse dürfen nur durch den Anbieter oder freigegebene Fachkräfte erfolgen.

(2) Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Brand- und Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.

(3) Der Anbieter kann aus Sicherheitsgründen Programmpunkte untersagen oder abbrechen, wenn eine Gefahr für Personen/Sachen besteht.

9. Schäden, Reinigung, Verlust

(1) Der Kunde haftet für Schäden, die er, seine Gäste, Dienstleister oder sonstige Dritte im Verantwortungsbereich des Kunden verursachen. Dies umfasst auch Mehrkosten für Sonderreinigung, Reparatur oder Ersatz.

(2) Fundstücke werden [z. B. 14 Tage] aufbewahrt. Danach erfolgt – soweit zulässig – Entsorgung. Für Wertsachen übernimmt der Anbieter keine Verwahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

10. Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (Technik, Dekoration, Garderobe, Wertgegenstände) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine Verwahrung vereinbart wurde.

11. Höhere Gewalt

(1) Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Strom-/Infrastrukturausfall, behördliche Anordnungen, Pandemielagen) nicht oder nur wesentlich erschwert stattfinden, informieren sich die Parteien unverzüglich.

(2) In solchen Fällen wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt (z. B. Verlegung). Bereits entstandene und nachweisbare Kosten (z. B. Drittleister) können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit diese nicht vermeidbar waren.

12. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung unter /datenschutz/. Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und Kommunikation verarbeitet.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand (falls Kaufmann/juristische Person): Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Kontakt: booking@xelorkesselhaus.de · 0176 60963171
Hinweis: Diese AGB sind eine strukturierte Vorlage und sollten vor Veröffentlichung juristisch final geprüft werden.

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